Sonstige Kosten
Mietvertragserrichtungsgebühr
Die Kosten der Vertragserrichtung, sowie die mit dem Abschluss und |oder der Durchführung dieses Vertrages verbundenen, wie immer gearteten Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere sämtliche Rechtsgeschäftsgebühren nach dem Gebührengesetz werden vom Mieter getragen.
Es werden von uns an die Mieter folgende Pauschalbeträge netto verrechnet:
Mietfläche bis 200 m² | € 200,00 |
Mietfläche bis 500 m² | € 300,00 |
Mietfläche ab 500 m² | € 500,00 |
Betriebsanlagengenehmigung
Der Lakeside Park verfügt über eine Generalgenehmigung. Sollte darüber hinaus eine individuelle Betriebsanlagengenehmigung erforderlich sein, so ist diese vom Mieter selbst einzuholen. Damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Nebenkosten und öffentliche Abgaben
Der Mieter hat die auf den Mietgegenstand entfallenden, anteiligen Bewirtschaftungskosten, Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben zu tragen. Derzeit werden als Akonto € 2,90 | m² netto eingehoben.
Mieterausbauten
Die unvermieteten Flächen in unserem Park sind offene und unverbaute Geschoßflächen, die abgestimmt auf die Wünsche unserer Mieter geteilt werden können. Wenn sich der Mieter für einen Gebäudeteil entschieden hat, sorgen wir für die Außenbegrenzungswände des Mietbereichs, der Innenausbau kann individuell vom Mieter (zu seinen Kosten) geplant und beauftragt werden. Mieter haben dabei die Möglichkeit auf die Planer und bauausführenden Unternehmen des Lakeside Parks zu unseren Konditionen zurückzugreifen. Wie immer sich der Mieter entscheidet, ersuchen wir die Aktivitäten mit unserem mit der Projektsteuerung beauftragten Zivilingenieurbüro abzustimmen.

